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Polizeirevier Stendal

Polizeimeldungen PRev Stendal

Berichtzeitraum 30.04. - 01.05.2024

01.05.2024, Stendal – 108/ 2024

  • Polizeirevier Stendal

Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Brand in einem leerstehenden Wohnblock" "Einbruch in ein Wohnhaus" "Angriff auf Polizeibeamte"

Nr. 108/2024                                                                                01.05.2024

 

 

Brand in einem leerstehenden Wohnblock

39576 Stendal, 30.04.2024, 16:02 Uhr

Aus bisher ungeklärter Ursache geriet Unrat auf dem Balkon eines unbewohnten Wohnblocks in der Lemgoer Straße in Brand. Durch das Feuer sind auch die im Nahbereich befindlichen Hauswände in Mitleidenschaft geraten. Die Freiwillige Feuerwehr löschte den Brand vollständig. Es entstanden ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich. Die Ermittlungen zur Brandursache wurden eingeleitet.

 

 

Einbruch in ein Wohnhaus

39615 Seehausen OT Schönberg, 28.04.2024 bis 30.04.2024

Im Zeitraum von Sonntagvormittag bis Dienstagnachmittag verschaffte sich eine unbekannte Täterschaft durch die Beschädigung der Eingangstür eines gegenwärtig leerstehenden Wohnhauses Zutritt zum Objekt. Aus dem Wohnhaus in der Lindenstraße entwendeten der oder die Täter diverse Werkzeuge und Zubehör mit einem Gesamtwert im unteren vierstelligen Bereich. Die Kriminalpolizei hat diesbezüglich die Ermittlungen im Strafverfahren aufgenommen.

 

 

Angriff auf Polizeibeamte

39576 Stendal, 01.05.2024, 01:14 Uhr

In den frühen Morgenstunden des Mittwochs informierte eine Anwohnerin in der Heinrich-Zille-Straße die Polizei über eine männliche Person, die mit einem Baseballschläger vor der Haustür stehen soll. Bei der Kontaktaufnahme der umgehend hinzugezogenen Beamten mit der männlichen Person erhob dieser einen Wurfstern in Richtung der Beamten, die daraufhin die Distanz vergrößerten. Nachdem die Person den gefährlichen Gegenstand in Richtung eines Funkwagens warf, wobei er diesen verfehlte, konnte ein Zugriff erfolgen. Verletzt wurde in diesem Zusammenhang niemand. Aufgrund der andauernden und verwirrten Angaben der männlichen Person erfolgte die Einweisung zur Behandlung in ein Fachklinikum. Nun muss sich der Mann den Strafverfahren bezüglich des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

 

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