Polizeirevier Stendal
Verkehrskontrolle des
Polizeireviers Stendal
30.04.2010, Stendal – 114
- Polizeirevier Stendal
Polizeirevier Stendal - Pressemitteilung Nr.: 114/10
Polizeirevier Stendal -
Pressemitteilung Nr.: 114/10
Stendal, den 30. April 2010
Verkehrskontrolle des
Polizeireviers Stendal
Allgemeine
Verkehrskontrolle im Zusammenwirken Polizeirevier Stendal und Hauptzollamt
Magdeburg
Am 29. April 2010 fand in der
Zeit von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr eine Verkehrskontrolle der Polizei Stendal
unter Beteiligung des Zollamtes Magdeburg auf der B 188 und auf der B 107
statt. Schwerpunkt war zum einen Geschwindigkeitsüberprüfungen in einem Bereich
mit Geschwindigkeitsbegrenzung und zum anderen eine allgemeine
Fahrzeugkontrolle sowie Kontrollen auf Schmuggel von Drogen, Zigaretten oder
Plagiaten. Die PKW und LKW wurden rechts und links der B 188 Höhe Wust auf die
Parkplätze sowie an der B 107 einmal in Schönhausen und in Fischbeck
kontrolliert.
Die Kontrolle wurde gegen 20.30 Uhr mit folgendem Ergebnis beendet:
Im Rahmen der durchgeführten Geschwindigkeitskontrolle wurden 1.617 Fahrzeuge
in einer 70er-Zone gemessen. Bei 54 Fahrzeugen wurden Verstöße hinsichtlich
Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt. Spitzenreiter war ein PKW aus dem
Havellandkreis mit gemessenen 107 Km/h.
Ca. 80 Fahrzeuge sowohl PKW als auch LKW wurden zur Kontrolle aus dem Verkehr
herausgezogen. Von diesen lagen bei 43 Fahrzeugen allgemeine Verstöße,
Ladungssicherung, wie fehlender Sanikasten, keine Fahrzeugpapiere oder keinen
Führerschein, vor. Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz, indem sie z. B. die
Lenkzeiten überschritten hatten. Hervorzuheben ist hier ein Traktor aus dem LK
Stendal, der mit zwei vollkommen verkehrsunsicheren Anhängern unterwegs war
(defekte Bremsen, verbogene Hängergabeln und ca. 40 Jahre alter Bereifung). Der
durfte, da er sozusagen ¿um die Ecke wohnte¿, auf einem Feldweg noch nach Hause
fahren. Einem LKW-Fahrer wurde die Weiterfahrt wegen defekter Bereifung
untersagt.
Dazu wurden die entsprechenden Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren
eingeleitet.
Insgesamt wurden zwei Strafanzeigen gefertigt, einmal weil ein Fahrer nicht mit
der für sein LKW-Gespannfahrzeug notwendigen Fahrerlaubnis unterwegs war und
die zweite gegen den Halter des Fahrzeuges wegen Duldung.
Durch die Zollbeamten wurden 47 Fahrzeuge überprüft. Hierzu liegen noch keine
Ergebnisse vor. Es machen sich noch weitere Ermittlungen durch die Zollbeamten
notwendig.
Die Fotos zeigen die Polizei- und Zollbeamten bei ihren Kontrollen. Der
Polizeibeamte, der an einem Reifen die Bremsanlage kontrolliert, heißt
Polizeihauptmeister Gerd Heinemann.
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