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Polizeirevier Stendal

Verkehrskontrolle des
Polizeireviers Stendal

30.04.2010, Stendal – 114

  • Polizeirevier Stendal

 

 

 

 

 

Polizeirevier Stendal - Pressemitteilung Nr.: 114/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeirevier Stendal -

Pressemitteilung Nr.: 114/10

 

 

 

Stendal, den 30. April 2010

 

 

 

Verkehrskontrolle des

Polizeireviers Stendal

 

 

 

 

 

Allgemeine

Verkehrskontrolle im Zusammenwirken Polizeirevier Stendal und Hauptzollamt

Magdeburg

 

Am 29. April 2010 fand in der

Zeit von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr eine  Verkehrskontrolle der Polizei Stendal

unter Beteiligung des Zollamtes Magdeburg auf der B 188 und auf der B 107

statt. Schwerpunkt war zum einen Geschwindigkeitsüberprüfungen in einem Bereich

mit Geschwindigkeitsbegrenzung und zum anderen eine allgemeine

Fahrzeugkontrolle sowie Kontrollen auf Schmuggel von Drogen, Zigaretten oder

Plagiaten. Die PKW und LKW wurden rechts und links der B 188 Höhe Wust auf die

Parkplätze sowie an der B 107 einmal in Schönhausen und in Fischbeck

kontrolliert.

 

Die Kontrolle wurde gegen 20.30 Uhr mit folgendem Ergebnis beendet:

 

Im Rahmen der durchgeführten Geschwindigkeitskontrolle wurden 1.617  Fahrzeuge

in einer 70er-Zone gemessen. Bei 54 Fahrzeugen wurden Verstöße hinsichtlich

Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt. Spitzenreiter war ein PKW aus dem

Havellandkreis mit gemessenen 107 Km/h.

 

Ca. 80 Fahrzeuge sowohl PKW als auch LKW wurden zur Kontrolle aus dem Verkehr

herausgezogen. Von diesen lagen bei 43 Fahrzeugen allgemeine Verstöße,

Ladungssicherung, wie fehlender Sanikasten, keine Fahrzeugpapiere oder keinen

Führerschein, vor. Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz, indem sie z. B. die

Lenkzeiten überschritten hatten.  Hervorzuheben ist hier ein Traktor aus dem LK

Stendal, der mit zwei vollkommen verkehrsunsicheren Anhängern unterwegs war

(defekte Bremsen, verbogene Hängergabeln und ca. 40 Jahre alter Bereifung). Der

durfte, da er sozusagen ¿um die Ecke wohnte¿, auf einem Feldweg noch nach Hause

fahren. Einem LKW-Fahrer wurde die Weiterfahrt wegen defekter Bereifung

untersagt.

 

Dazu wurden die entsprechenden Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren

eingeleitet.

Insgesamt wurden zwei Strafanzeigen gefertigt, einmal weil ein Fahrer nicht mit

der für sein LKW-Gespannfahrzeug notwendigen Fahrerlaubnis unterwegs war und

die zweite gegen den Halter des Fahrzeuges wegen Duldung.

 

Durch die Zollbeamten wurden 47 Fahrzeuge überprüft. Hierzu liegen noch keine

Ergebnisse vor. Es machen sich noch weitere Ermittlungen durch die Zollbeamten

notwendig.

 

Die Fotos zeigen die Polizei- und Zollbeamten bei ihren Kontrollen. Der

Polizeibeamte, der an einem Reifen die Bremsanlage kontrolliert, heißt

Polizeihauptmeister Gerd Heinemann.

 

 

 

 

 

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