Polizeirevier Stendal
Pressemitteilung Polizeirevier
Stendal
07.04.2010, Stendal – 93
- Polizeirevier Stendal
Polizeirevier Stendal - Pressemitteilung Nr.: 093/10
Polizeirevier Stendal -
Pressemitteilung Nr.: 093/10
Stendal, den 7. April 2010
Pressemitteilung Polizeirevier
Stendal
Polizeipräsident
setzt Belohnung von 1000,-¿ aus
Am Dienstag,
30.03.2010, gegen 03.26 Uhr, kam es in Stendal, Karl-Hagenbeck-Straße 21, im
ersten Obergeschoss des Wohnhauses zu einem Brand. Der Brand brach im Flur des 11-stöckigen Mehrfamilienhauses aus. Vom Brand sind insbesondere zwei Wohnungen betroffen,
wobei die Wohnungstüren fast vollständig durchgebrannt sind. Alle Mieter der Etage mussten durch die Feuerwehr über Leitern aus ihren Wohnungen gerettet werden, da ein Verlassen über den Flur nicht mehr möglich war. Eine 39-jährige Syrerin und ihr
4-jähriges Kind mussten im Anschluss mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins
Krankenhaus gebracht werden.
Ein Übergreifen des Feuers in die Wohnungen konnte nur durch sofortige Löschmaßnahmen verhindert werden. Das Treppenhaus und angrenzende Wohnungen sind bis zur vierten Etage durch Hitze-,
Rauch- und Rußeinwirkung teils stark beschädigt.
Nach Abschluss der Brandursachenermittlung muss von einer vorsätzlichen Brandlegung im brandbetroffenen Flur,
im unmittelbaren Bereich der durch die syrische Familie bewohnten Wohnung
ausgegangen werden.
Eine fremdenfeindliche Motivation ist
möglich. Dies umso mehr, als die betroffene syrische Familie bereits am
16.02.2010 Opfer einer Sachbeschädigung durch Brand geworden ist. Auch
intensive Befragungen der Bewohner des betroffenen Hauses sowie weitere
umfangreiche Ermittlungshandlungen führten bislang nicht zur Aufklärung der Straftat.
Die Polizei bittet nun die Öffentlichkeit um Hilfe
und setzt eine Belohnung in Höhe von 1000,- Euro für die Mitwirkung bei
der Aufklärung der Straftat aus.
Die Auslobung gilt für Personen, die von sich aus Hinweise geben, die zur
Ermittlung des Tatverdächtigen führen. Die Auslobung ist ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen bestimmt. Sie gilt nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
Über die Zuerkennung der Belohnung als auch über
die Verteilung der Belohnung soweit Hinweise mehrerer Personen zur Ermittlung des Tatverdächtigen führen, wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden.
Hinweise nimmt das Polizeirevier
Stendal unter der Telefonnummer
03931 / 6 85 ¿ 2 91 entgegen.
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