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Polizeirevier Stendal

Pressemitteilung Polizeirevier
Stendal

07.04.2010, Stendal – 93

  • Polizeirevier Stendal

 

 

 

 

 

Polizeirevier Stendal - Pressemitteilung Nr.: 093/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeirevier Stendal -

Pressemitteilung Nr.: 093/10

 

 

 

Stendal, den 7. April 2010

 

 

 

Pressemitteilung Polizeirevier

Stendal

 

 

 

Polizeipräsident

setzt Belohnung von 1000,-¿ aus

 

 

Am Dienstag,

30.03.2010, gegen 03.26 Uhr, kam es in Stendal, Karl-Hagenbeck-Straße 21, im

ersten Obergeschoss des Wohnhauses zu einem Brand. Der Brand brach im Flur des 11-stöckigen Mehrfamilienhauses aus. Vom Brand sind insbesondere zwei Wohnungen betroffen,

wobei die Wohnungstüren fast vollständig durchgebrannt sind. Alle Mieter der Etage mussten durch die Feuerwehr über Leitern aus ihren Wohnungen gerettet werden, da ein Verlassen über den Flur nicht mehr möglich war. Eine 39-jährige Syrerin und ihr

4-jähriges Kind mussten im Anschluss mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins

Krankenhaus gebracht werden.

 

 

 

Ein Übergreifen des Feuers in die Wohnungen konnte nur durch sofortige Löschmaßnahmen verhindert werden. Das Treppenhaus und angrenzende Wohnungen sind bis zur vierten Etage durch Hitze-,

Rauch- und Rußeinwirkung teils stark beschädigt.

 

 

 

Nach Abschluss der Brandursachenermittlung muss von einer vorsätzlichen Brandlegung im brandbetroffenen Flur,

im unmittelbaren Bereich der durch die syrische Familie bewohnten Wohnung

ausgegangen werden.

 

 

 

Eine fremdenfeindliche Motivation ist

möglich. Dies umso mehr, als die betroffene syrische Familie bereits am

16.02.2010 Opfer einer Sachbeschädigung durch Brand geworden ist.  Auch

intensive Befragungen der Bewohner des betroffenen Hauses sowie weitere

umfangreiche Ermittlungshandlungen führten bislang nicht zur Aufklärung der Straftat.

 

 

 

Die Polizei bittet nun die Öffentlichkeit um Hilfe

und setzt eine Belohnung in Höhe von 1000,- Euro für die Mitwirkung bei

der Aufklärung der Straftat aus.

Die Auslobung gilt für Personen, die von sich aus Hinweise geben, die zur

Ermittlung des Tatverdächtigen führen. Die Auslobung ist ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen bestimmt. Sie gilt nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

 

Über die Zuerkennung der Belohnung als auch über

die Verteilung der Belohnung soweit Hinweise mehrerer Personen zur Ermittlung des Tatverdächtigen führen, wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden.

 

 

 

Hinweise nimmt das Polizeirevier

Stendal unter der Telefonnummer

 

03931 / 6 85 ¿ 2 91 entgegen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord

- PRev. Stendal -

Pressestelle

Uchtewall 3

39576 Stendal

Tel: +49 3931 685 198

Fax: +49 3931 685 190

Mail:

bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Polizeiinspektion Stendal

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Tel: +49 3931 685 251

Fax: +49 3931 685 190

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