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Polizeirevier Stendal

Pressemitteilung Polizeirevier
Stendal

15.02.2010, Stendal – 42

  • Polizeirevier Stendal

 

 

 

 

 

Polizeirevier Stendal - Pressemitteilung Nr.: 042/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeirevier Stendal -

Pressemitteilung Nr.: 042/10

 

 

 

Stendal, den 14. Februar 2010

 

 

 

Pressemitteilung Polizeirevier

Stendal

 

 

 

Kriminalitätsgeschehen

 

 

 

Kellerbrand

 

Ein Kellerbrand wurde

am 13.02.2010 gegen 03:00 Uhr in Stendal, Stadtseeallee, polizeilich bekannt.

Vor Ort konnte durch die Polizei festgestellt werden, dass durch bisher

unbekannte Täter eine Kellerbox in Brand gesetzt wurde. Die FFW Stendal musste,

um zum Brandherd vordringen zu können, eine Kellertür gewaltsam öffnen. Es

entstand Sachschaden an den Versorgungsleitungen. Die Kriminalpolizei hat die

Ermittlungen aufgenommen.

 

 

 

 

 

Verkehrsgeschehen

 

 

 

Im Berichtszeitraum

ereigneten sich ca. 30 Verkehrsunfälle im LK Stendal. Bei mehr als die Hälfte

aller Unfälle ist die derzeitige Wetterlage und deren Folgen die

Hauptunfallursache. So sind z. Bsp. Schneeverwehungen auf Land und

Kreisstraßen, winterglatte Fahrbahnen durch nicht gestreute Straßen und

Straßenverengungen aufgrund der Schneeaufschüttungen beidseitig der Fahrbahn innerhalb

der Stadt, Ursache für das erhöhte Unfallaufkommen. In einigen Fällen setzten

jedoch die Fahrzeugführer die Unfallursache selbst, indem diese mit

unangepasster Geschwindigkeit oder mit nicht ordnungsgemäß von Eis und Schnee

befreiten Fahrzeugen unterwegs waren. Personen wurden nicht verletzt. Zweimal

war Wildwechsel die Unfallursache.

 

 

 

13.02.2010 gegen 04:30

Uhr Fahren unter Alkoholeinfluss

 

Durch die Stendaler

Polizei wurde auf der B 189, auf Höhe Abfahrt Peulingen, ein Fahrzeugführer

überprüft. Hierbei konnte festgestellt werden, dass dieser unter Einfluss von

Alkohol stand und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Eine Überprüfung

seines Fahrzeuges ergab weiterhin, dass die am Fahrzeug angebrachten amtlichen

Kennzeichen gestohlen waren und für das Fahrzeug keine Pflichtversicherung mehr

besteht. Gegen den 20-jährigen Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren

eingeleitet. Außerdem wurde dem Fahrzeugführer eine Blutprobe entnommen.

 

 

 

 

 

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