Polizeirevier Salzwedel
Litauer mit Falschgeld erwischt,
Strafe folgt auf dem Fuß
03.07.2010, Salzwedel – 167
- Polizeirevier Salzwedel
PRev Salzwedel - Pressemitteilung Nr.: 167/10
PRev Salzwedel - Pressemitteilung
Nr.: 167/10
Salzwedel, den 3. Juli 2010
Litauer mit Falschgeld erwischt,
Strafe folgt auf dem Fuß
Gegen
14:00 Uhr versuchte ein ausländisch sprechender junger Mann in einem
Eisgeschäft in Salzwedel mit einem 50 Euroschein Eis zu kaufen. Der
aufmerksamen Verkäuferin kam dieser Schein verdächtig vor und sie nahm ihn
nicht an. Sie informierte anschließend sofort die Polizei. Bei Aufnahme der
Anzeige vor Ort erkannte die Salzwedelerin die Person, welcher in Begleitung
von zwei weiteren jungen Männern war, auf der Straße wieder und teilte dies entsprechend
mit. Die Verdächtigen konnten durch die eingesetzten Beamten der Kriminal- und
der Schutzpolizei ergriffen werden. In diesem Zusammenhang wurde auch ihr
Fahrzeug festgestellt und ein weiterer mutmaßlicher Komplize angetroffen.
Die Verdächtigen waren im Besitz von Waren von geringem Wert, welche offensichtlich
erst kürzlich gekauft wurden und die Rückschlüsse auf die jeweilige
Verkaufseinrichtung zuließen. Es handelte sich dabei ein Blumen- und ein
Schokoladengeschäft. Sofortige Ermittlungen ergaben, dass dort mit falschen 50
Euroscheinen bezahlt wurde. Bis zum Eintreffen der Polizei war das in den jeweiligen
Läden noch nicht bemerkt worden. Weiter wurde ca. 2000,- ¿ an Bargeld bei den
Tatverdächtigen gefunden und sichergestellt.
Bei den 4 auf frischer Tat gestellten Männern handelt es sich um Litauer im
Alter von 29,23,20 und 17 Jahren. Sie wurden vorläufig festgenommen. Durch die
Polizei Salzwedel wurde dieses Verfahren rasch vorangetrieben und noch am
01.07.2010 die Staatsanwaltschaft Stendal eingeschaltet. Zwischenzeitlich
konnte anhand eines im Pkw gefundenen Spielzeugs, im Wert von etwas über 9,- ¿,
eine weitere Tat in Gardelegen bekannt gemacht werden. Am heutigen Tag erfolgte
die Vorführung der Beschuldigten im Amtsgericht Salzwedel zur Durchführung des
von der Staatsanwaltschaft Stendal beantragten beschleunigten Verfahrens. Im
Ergebnis dieses Verfahrens wurden drei Täter (29,23,20) zu einer Freiheitsstrafe
von 3 Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, verurteilt. Gegen den
17-Jährigen wurde nach Jugendstrafrecht verhandelt. Hier sprach der Richter
eine Ermahnung aus. Das sichergestellte Bargeld wurde beschlagnahmt. Weiterhin
wurde die Rückgabe des herausgegebenen Wechselgelds an die Geschädigten
beschlossen.
Die Polizei ruft im Zusammenhang mit diesem Fall zu einer erhöhten
Aufmerksamkeit, insbesondere wenn geringwertige Ware mit großen Geldscheinen
gekauft wird, auf. Prüfen sie die Sicherheitsmerkmale der Geldscheine.
Mitunter, wie auch in diesem Fall, sind Fälschungen sehr schwer erkennbar.
Insbesondere das Hologramm, die Wertzahl mit variabler Farbe (Purpurrot und
Olivgrün) und das Durchsichtregister sollte besonders beachtet werden. Gern
können sie sich auch bei uns beraten lassen.
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