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Polizeirevier Jerichower Land

Pressemeldung Polizeirevier Jerichower Land

26.11.2013, Burg – 319

  • Polizeirevier Jerichower Land

Jerichower Land/ Hüttermühle

Aussetzung einer Belohnung nach Einbruch und Sachbeschädigung

 

Pressemitteilung Nr. 279 vom 11.10.2013 Polizeirevier Jerichower Land

Nach Einbruch hohe Sachschäden durch Wasser und Buttersäure im Hotel

Der Polizei wurde am heutigen Morgen ein Einbruch in einem Hotel unmittelbar an der B 107 mitgeteilt. Bislang unbekannte Täter sind durch eine auf gehebelte Nebeneingangstür in das frisch sanierte Hotelgebäude eingedrungen. Nach den derzeitigen Erkenntnissen haben die Unbekannten mehrere Wasserleitungen bzw. Wasserhähne geöffnet und große Bereiche des Hotels geflutet. Die Täter haben weiterhin in einer Vielzahl der Hotelzimmer und auf einigen Fluren Buttersäure verteilt. Nach Anforderung der Polizei kamen insgesamt 11 Löschzüge der Feuerwehr zum Einsatz. Durch das massive Ausbringen der Buttersäure konnten vorerst nur ABC-Trupps der Feuerwehr mit entsprechendem Atemschutz das Objekt begehen. Mittlerweile suchen auch Kriminaltechniker der Polizei mit entsprechender Schutzkleidung im Hotel nach Spuren. Die B107 musste für einige Stunden voll gesperrt werden. Die Polizei leitete den Verkehr ab. Infolge eines Einbruchs und dem Versprühen von Buttersäure entstanden Schäden von mehreren Millionen Euro. Die verantwortliche Versicherungsgesellschaft äußert sich wie folgt: Die das Objekt betreuende Versicherung AG lobt gem. § 657 BGB (bindendes Versprechen) zur Aufklärung der Tat vom 10./11.10.2013 (Vandalismusschaden im Objekt Dorfstraße 2. 39307 Genthin, Ferienhotel ?Hüttermühle? einen Betrag in Höhe von insgesamt 50.000 ? aus. Die Auslobung steht unter folgenden Bedingungen: 1. Die Auslobung gilt in Höhe von 25.000 ? für Informationen, die zur Aufdeckung der o.g. Tat und zur Verurteilung des Täters oder der Täter führen. Der ausgelobte Betrag erhöht sich auf 50.000 ?, wenn nach Verurteilung des Täters oder der Täter durch die Versicherung AG ein Regresserlös mindestens in dieser Höhe, also 50.000 ?, erzielt wird. 2. Bei mehreren Auslobungsberechtigten erfolgt eine Verteilung entsprechend deren Beiträgen zur Sachverhaltsaufklärung durch die Mannheimer Versicherung AG im freien Ermessen. 3. Die endgültige Entscheidung über die Zuerkennung, Verteilung und Auszahlung des ausgelobten Betrages erfolgt unverzüglich nach dem rechtskräftigen Strafurteil. 4. Staatliche Ermittlungsbehörden sind der Auslobung ausgenommen.

   Die Kriminalpolizei sucht weiterhin Zeugen, die in der Nacht vom 10.10. ? 11.10.2013 in der Nähe des Hotels unmittelbar an der Bundesstraße 107 Beobachtungen gemacht haben, die im Zusammenhang mit dem Einbruch stehen könnten. Von Interesse sind ebenfalls alle weiteren Informationen, die zur Aufklärung der Straftat beitragen könnten.  Hinweise werden unter der Telefonnummer 0162 1388121 erbeten.

 

Impressum:Polizeiinspektion StendalPolizeirevier Jerichower Land  Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg Beauftragter für PressearbeitTel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de

 

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