Wasserschutzpolizei
Die Wasserschutzpolizei informiert über Einschränkungen auf den Wasserstraßen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie
01.04.2020, Magdeburg – 2
- Wasserschutzpolizeirevier
Maßnahmen
zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie bringen auch auf den Wasserstraßen des
Landes Sachsen-Anhalt Einschränkungen mit sich.
Gerade
im Hinblick auf die bevorstehende Wassersportsaison der Sport- und
Freizeitschifffahrt und vor dem Hintergrund der aktuellen Lageentwicklung
bezüglich der Ausbreitung des Coronavirus informiert die Wasserschutzpolizei
des Landes Sachsen-Anhalt über folgende Einschränkungen auf den hiesigen
Gewässern.
Grundsätzlich
schließen die Einschränkungen beim Betreten öffentlicher Orte
nach der derzeitig gültigen ?SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung? auch die
Wasserstraßen des Bundes und des Landes ein.
Das
Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt,
d.h. der Grundsatz sollte heißen: ?Wir bleiben zu Hause!?
Jedoch
gelten als triftige Gründe zum Betreten öffentlicher Bereiche auch Sport und
die Bewegung an der frischen Luft, unter Beachtung der geltenden Vorschriften.
So ist die Fahrt mit dem Sportboot, das Paddeln und Rudern oder das Angeln per
se nicht verboten. Aber auch hier gilt: Nicht mehr als zwei Personen sowie
Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Weiterhin ist zwingend zu
beachten, dass Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes
untersagt sind. Dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken unternommen
werden.
Da
es sämtlichen Sport-und Yachthäfen unter anderem untersagt ist, Personen zu
touristischen Zwecken zu beherbergen, sind diese auch nur eingeschränkt nutzbar
bzw. ganz geschlossen. Auf Grund der geltenden Vorschriften sind aber auch
andere Anlegestellen, Wassertankstellen, Werften und Schleusen nicht oder nur
eingeschränkt nutzbar.
Die
Wasserschutzpolizei wird die beschriebenen behördlichen Vorgaben auf den
Wasserstraßen kontrollieren und weist nochmals daraufhin, dass Verstöße gegen
diese Vorgaben unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Die
Berufsschifffahrt ist von diesen Vorgaben ausgenommen. (lw)
Impressum:
Polizeiinspektion Zentrale Dienste - Sachsen-AnhaltWasserschutzpolizeirevierMarkgrafenstr. 12
39114 Magdeburg
Tel: +49 391 546 2631
Fax: +49 391 546 2522
Mail:
wasserschutzpolizei@polizei.sachsen-anhalt.de
