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Wasserschutzpolizei

Die Wasserschutzpolizei informiert über Einschränkungen auf den Wasserstraßen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie

01.04.2020, Magdeburg – 2

  • Wasserschutzpolizeirevier

 

 

Maßnahmen

zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie bringen auch auf den Wasserstraßen des

Landes Sachsen-Anhalt Einschränkungen mit sich.

 

Gerade

im Hinblick auf die bevorstehende Wassersportsaison der Sport- und

Freizeitschifffahrt und vor dem Hintergrund der aktuellen Lageentwicklung

bezüglich der Ausbreitung des Coronavirus informiert die Wasserschutzpolizei

des Landes Sachsen-Anhalt über folgende Einschränkungen auf den hiesigen

Gewässern.

 

Grundsätzlich

schließen die Einschränkungen beim Betreten öffentlicher Orte

nach der derzeitig gültigen ?SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung? auch die

Wasserstraßen des Bundes und des Landes ein.

 

Das

Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt,

d.h. der Grundsatz sollte heißen: ?Wir bleiben zu Hause!?

 

Jedoch

gelten als triftige Gründe zum Betreten öffentlicher Bereiche auch Sport und

die Bewegung an der frischen Luft, unter Beachtung der geltenden Vorschriften.

So ist die Fahrt mit dem Sportboot, das Paddeln und Rudern oder das Angeln per

se nicht verboten. Aber auch hier gilt: Nicht mehr als zwei Personen sowie

Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Weiterhin ist zwingend zu

beachten, dass Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes

untersagt sind. Dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken unternommen

werden.  

 

Da

es sämtlichen Sport-und Yachthäfen unter anderem untersagt ist, Personen zu

touristischen Zwecken zu beherbergen, sind diese auch nur eingeschränkt nutzbar

bzw. ganz geschlossen. Auf Grund der geltenden Vorschriften sind aber auch

andere Anlegestellen, Wassertankstellen, Werften und Schleusen nicht oder nur

eingeschränkt nutzbar.

 

 

 

Die

Wasserschutzpolizei wird die beschriebenen behördlichen Vorgaben auf den

Wasserstraßen kontrollieren und weist nochmals daraufhin, dass Verstöße gegen

diese Vorgaben unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Die

Berufsschifffahrt ist von diesen Vorgaben ausgenommen. (lw)

 

 

 

Impressum:

 

Polizeiinspektion Zentrale Dienste - Sachsen-AnhaltWasserschutzpolizeirevierMarkgrafenstr. 12

39114 Magdeburg

Tel: +49 391 546 2631

Fax: +49 391 546 2522

Mail:

wasserschutzpolizei@polizei.sachsen-anhalt.de