Polizeiinspektion Stendal
Polizeimeldung Polizeirevier Stendal - Aufhebung Öffentlichkeitsfahndung
Berichtszeitraum 05.06.2026
05.06.2026, Stendal – 143/2026
- Polizeirevier Stendal
Aufhebung Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster männlicher Person
Aufhebung der Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster männlicher Person
Stendal, 05.06.2026
Die vermisste männliche Person konnte im Bereich des Krankenhauses in Stendal festgestellt werden und wurde anschließend zur weiteren Behandlung dort aufgenommen. Die Öffentlichkeitsfahndung wird somit aufgehoben. Alle Bildmaterialien sind nicht mehr zu verwenden.
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Am 05.06.2026 um 19:10 Uhr wird bekannt, dass eine männliche Person im Alter von 64 Jahren vermisst wird. der Mann wird wie folgt beschrieben:
Seit 16:00 Uhr wird der Patient des Krankenhauses in Stendal vermisst. Der Mann verließ die Einrichtung in unbekannte Richtung und konnte bislang nicht angetroffen werden. Nach vorliegenden Erkenntnissen ist die vermisste Person orientierungseingeschränkt und auf medizinische Betreuung angewiesen. Aufgrund ihres Gesundheitszustandes kann eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden. Die Polizei hat Suchmaßnahmen eingeleitet und bittet die Bevölkerung um Hinweise zum Aufenthaltsort der Person. Wer entsprechende Beobachtungen gemacht hat, wird gebeten, sich bei der Polizei (03931/685-291) zu melden.
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Hinweis für die Presse: Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Stendal berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.? veraltetes Bild der vermissten Person.
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