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Polizeirevier Dessau-Roßlau

Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen

20.02.2013, Dessau-Roßlau – 45

  • Polizeirevier Dessau-Roßlau

Verkehrsgeschehen

 

Rückwärtsfahrer stieß gegen VW

 

Am 19.02.2013 gegen 17.24 Uhr  kam es auf der Askanischen Straße zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Ein 23-jähriger Fahrer eines VW Transporters befuhr die Askanische Straße in Richtung Dessau West. In Höhe eines Einkaufscenters fuhr er rückwärts aus der Abbiegespur zum Einkaufscenter und kollidierte mit einem auf der Geradeausspur in Richtung Dessau-West fahrenden Pkw VW eines 38-jährigen Fahrers. Der Sachschaden konnte mit 1 000 Euro beziffert werden.

 

Vorfahrt missachtet

 

Am 19.02.2013 gegen 09.53 Uhr kam es in der Erdmannsdorffstraße zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Ein 50-jähriger Fahrer eines Lkw VW fuhr in Höhe der Ruststraße aus einer Grundstücksausfahrt nach links auf die Erdmannsdorffstraße. Dabei kollidierte er mit einem von rechts aus Richtung Akazienwäldchen kommenden Pkw VW eines 42-jährigen Fahrers. Der Sachschaden konnte mit 800 Euro beziffert werden.

 

 

Verkehrsunfall mit Fahrerflucht

 

Am 19.02.2013 gegen 16.00 Uhr kam es im Werner-Seelenbinder-Ring zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden.

Ein 74-jähriger Fahrer eines Pkw Mercedes-Benz befuhr den Werner-Seelenbinder-Ring in Richtung Schule. Dort hatte er die Absicht am rechten Fahrbahnrand zu parken. Dabei beschädigte er einen parkenden Pkw Audi eines 37-Jährigen.

Der Fahrer des Mercedes ? Benz hinterließ an dem beschädigten Fahrzeug  eine Versicherungsbescheinigung und verließ dann unerlaubt den Unfallort.

 

Was ist zu tun nach einem Unfall !

 

Als Beteiligter an einem Verkehrsunfall müssen Sie solange am Unfallort bleiben, bis die Angaben zu ihrer Person und ihrem Fahrzeug und der Art ihrer Beteiligung von dem anderen Unfallbeteiligten oder von der Polizei aufgenommen wurden.

Das Zurücklassen eines Hinweiszettels z.B.: an der Windschutzscheibe reicht nicht aus.

?Unfallbeteiligter? ist jeder, dessen Verhalten zur Verursachung eines Unfalls beigetragen haben kann.

Unfallflucht ist gemäß § 142 Strafgesetzbuch strafbar!

 

·         Als ? Beteiligter? an einem Verkehrsunfall haben Sie so schnell wie möglich an geeigneter Stelle zu halten. Bewahren Sie Ruhe und Besonnenheit, dann können Sie anderen und sich wirksam helfen.

·         Sichern Sie die Unfallstelle zur Warnung nachfolgender Verkehrsteilnehmer, indem sie die Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck aufstellen.

·         Versorgen Sie anschließend Verletzte im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kenntnisse und bringen Sie diese aus dem Gefahrenbereich. Unterlassende Hilfeleistung ist strafbar!

·         Auch wenn nur ein Beteiligter es wünscht, muss der Unfall polizeilich aufgenommen werden.

·         Alarmieren Sie bei Verletzten die Feuerwehr. Der Notruf ist gebührenfrei! (Polizei 110, Feuerwehr 112 )

·         Fahren sie bei geringfügigen Schäden (Blechschäden) an den Fahrbahnrand.

·         Beseitigen sie keine Unfallspuren!

 

Die Unfallmeldung muss enthalten

Wer meldet den Unfall? (Name und Standort)

Wo ist es passiert? (genauer Unfallort )

Was ist passiert? (Unfall mit oder ohne Personenschaden, ggf. Art der Verletzung )

Warten sie die Fragen des Notrufsprechers ab.

 

Als Unfallbeteiligter sollten sie folgende Daten notieren:

Datum und Uhrzeit

Unfallort

Name und Anschrift des Fahrzeugführers bzw. Halters

Telefonnummer

Fahrzeugkennzeichen

Versicherung und Versicherungsnummer

Zeugen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Polizeirevier Dessau-Roßlau

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Wolfgangstr. 25 06844 Dessau-Roßlau

Tel: (0340) 2503-302

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