Polizeirevier Dessau-Roßlau
Kriminalitäts-und
Verkehrsgeschehen
15.05.2012, Dessau-Roßlau – 113
- Polizeirevier Dessau-Roßlau
PRev. Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 113/12
PRev. Dessau-Roßlau -
Pressemitteilung Nr.: 113/12
Dessau-Roßlau, den 15. Mai 2012
Kriminalitäts-und
Verkehrsgeschehen
Kriminalitätsgeschehen
Graffitischmierer ermittelt
Ein 21-jähriger Dessauer wurde
durch die Kriminalisten im Polizeirevier Dessau-Roßlau als Täter zu einer
Vielzahl von Sachbeschädigungen durch Graffitis ermittelt.
Er hatte in 2011 vorrangig in den Stadtteilen Ziebigk und Mitte Gebäude und
Fahrzeuge verunstaltet.
Anfangs konnten die gegen ?Unbekannt? erstatteten Anzeigen wegen ihrer
gleichartigen Machart zwar einem Täter zugeordnet werden, ohne dass man dieses
namhaft machen konnte.
Bei Ermittlungen zu mehreren Kellereinbrüchen, welche im örtlichen und
zeitlichen Zusammenhang mit den Schmierereien standen, konnte der Täter zu
diesen Einbrüchen ermittelt werden. Dabei handelte es sich um den 21-Jährigen.
Aus seinem Namen ergaben sich dann Hinweise zu bei den Ermittlern registrierten
Tags der Schmierereien und in der Folge hatten diese es dann nicht mehr schwer,
dem 21-jährigen die Schmierereien nachzuweisen.
Insgesamt konnten die Kriminalisten damit 30 Straftaten aufklären. Der der
21-jährige bereits polizeilich bekannt war, befindet er sich zwischenzeitlich
in Haft.
Tresor und Wertgelass entwendet
Bei einem Einbruch in ein
Dienstleistungszentrum in Dessau- Roßlau Ortsteil Alten sollen ein Tresor und
ein Wertgelass entwendet worden sein. Zwischen dem 12.05.2012 und 14.05.2012
sollen unbekannte Täter in das Geschäft gewaltsam eingedrungen sein. In den
Behältnissen sollen sich Bargeld und Briefmarken befunden haben. Der
entstandene Schaden wurde mit über 20 000 Euro angegeben.
Ermittlungen wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls wurden
eingeleitet. Beamte des Revierkriminaldienstes Dessau- Roßlau sicherten am
Tatort Spuren.
Verkehrsgeschehen
Rückwärts gegen Audi
Am 14.05.2012 gegen 08:30 Uhr kam
es zu einem Verkehrsunfall in der Isarstraße.
Der 70-jährige Fahrer eines PKW Citroen befährt die Isarstraße aus Richtung Am
Burgwall kommend, in Richtung Elballee. In Höhe der Haus-Nr.60 will er
rückwärts fahrend in eine Parklücke einparken. Dabei stößt er gegen das hinter
ihm wartende Fahrzeug einer 50-jährigen PKW Audi Fahrerin. Der Sachschaden
beläuft sich auf ca. 1.000,-?.
Audi gegen Straßenbahn
Sachschaden in Höhe von ca. 6.000,-? entstand bei einem Verkehrsunfall der
sich am 14.05.2012 gegen 09:17 Uhr in der Junkerstraße ereignete.
Der 39-jährige Fahrer eines PKW Audi befährt die Junkersstraße aus Richtung
Köthener Straße kommend, in Richtung Altener Straße. In Höhe des
Berufsschulzentrums übersieht er das Lichtzeichen der Lichtsignalanlage und
befährt den schienengleichen Übergang. Dabei stößt er mit der bevorrechtigten
Straßenbahn zusammen. Diese befährt die ÖPNV-Spur aus Richtung Alten kommend,
in Richtung Zentrum.
Parkplatzunfall I
Zu einem Parkplatzunfall kam es am 14.05.2012 gegen 12:50 Uhr.
Der 32-jährige Fahrer eines PKW BMW parkt rückwärts fahrend auf dem Heideplatz
aus. Dabei stößt er gegen den hinter ihm parkenden PKW Honda eines 41 Jährigen.
Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 1.000,-?.
Parkplatzunfall II
In der Mariannenstraße kam es am 14.05.2012 gegen 19:06 Uhr zu einem
Verkehrsunfall.
Der 42-jährige Fahrer eines PKW Renault streift beim Ausparken den neben ihm
parkenden PKW Saab eines 31 Jährigen. Der Sachschaden beläuft sich auf ca.
150,-?.
Neue Technik ? Böse Falle
Elektrofahrräder sind auf dem Vormarsch. Einige dieser Fahrräder
unterliegen besonderen Bestimmungen. Wer die Absicht hat, ein derartiges
Fahrzeug zu erwerben, sollte sich ausführlich informieren. Ein aktueller Anlass
zeigt, dass man schnell gegen geltendes Recht verstoßen kann.
Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde am 13.05.2012 gegen 10:05 Uhr eine
59-jährige Mofafahrerin ohne Pflichtversicherung festgestellt. Sie befuhr den
Gehweg des Albrechtsplatzes in Richtung Kavalierstraße. Daraufhin wurde sie
einer Kontrolle unterzogen. Da sie das Fahrzeug als Elektrofahrrad gekauft hat,
war ihr nicht bekannt, dass es sich hierbei bereits um ein Mofa handelt und
eine Versicherung abgeschlossen werden muss. Ihr Fahrzeug erreicht eine
maximale Leistung von 300 Watt und hat die versicherungsfreie Leistung um 50
Watt überschritten. Aufgrund der fehlenden Versicherung wird nun wegen
Verstoßes des Pflichtversicherungsgesetzes gegen sie ermittelt.
Ferner weist die Polizei darauf hin, dass die Benutzung des Radweges für Mofas
nur erlaubt ist, wenn dieses mittels Zusatzschild ?Mofa? ausgeschildert ist.
Des Weiteren müssen alle Nutzer der ?Speed-Pedelec? oder ?E-Bikes? eine
Mofaprüfbescheinigung oder eine Fahrerlaubnis für Mofa besitzen, wenn sie nach
dem 01.04.1965 geboren sind.
Zulassungsfrei sind Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelac), sofern die
Motor-Dauerleistung nicht über 250 Watt hinausgeht, die Motorunterstützung sich
mit zunehmender Geschwindigkeit verringert und bei maximal 25 km/h abriegelt.
Impressum:
Polizeirevier
Dessau-Roßlau
Pressestelle
Wolfgangstr. 25
06844 Dessau-Roßlau
Tel: (0340) 2503-0
Fax: (0340) 2503-210
Mail:
presse.prev-dessau-rosslau@polizei.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Polizeirevier Dessau-Roßlau
Pressestelle
Wolfgangstr. 25 06844 Dessau-Roßlau
Tel: (0340) 2503-302
Fax: (0340) 2503-210
Mail: presse.prev-de@polizei.sachsen-anhalt.de





