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Polizeirevier Dessau-Roßlau

Kriminalitäts-und
Verkehrsgeschehen

15.05.2012, Dessau-Roßlau – 113

  • Polizeirevier Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

PRev. Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 113/12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PRev. Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 113/12

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 15. Mai 2012

 

 

 

Kriminalitäts-und

Verkehrsgeschehen

 

 

 

Kriminalitätsgeschehen

 

Graffitischmierer ermittelt

Ein 21-jähriger Dessauer wurde

durch die Kriminalisten im Polizeirevier Dessau-Roßlau als Täter zu einer

Vielzahl von  Sachbeschädigungen durch Graffitis ermittelt.

Er hatte in 2011 vorrangig in den Stadtteilen Ziebigk und Mitte Gebäude und

Fahrzeuge verunstaltet.

Anfangs konnten die gegen ?Unbekannt? erstatteten Anzeigen wegen ihrer

gleichartigen Machart zwar einem Täter zugeordnet werden, ohne dass man dieses

namhaft machen konnte.

Bei Ermittlungen zu mehreren Kellereinbrüchen, welche im örtlichen und

zeitlichen Zusammenhang mit den Schmierereien standen, konnte der Täter zu

diesen Einbrüchen ermittelt werden. Dabei handelte es sich um den 21-Jährigen.

Aus seinem Namen ergaben sich dann Hinweise zu bei den Ermittlern registrierten

Tags der Schmierereien und in der Folge hatten diese es dann nicht mehr schwer,

dem 21-jährigen die Schmierereien nachzuweisen.

Insgesamt konnten die Kriminalisten damit 30 Straftaten aufklären. Der der

21-jährige bereits polizeilich bekannt war, befindet er sich  zwischenzeitlich

in Haft.

 

Tresor und Wertgelass entwendet

Bei einem Einbruch in ein

Dienstleistungszentrum in Dessau- Roßlau Ortsteil Alten sollen ein Tresor und

ein Wertgelass entwendet worden sein. Zwischen dem 12.05.2012 und 14.05.2012

sollen unbekannte Täter in das Geschäft gewaltsam eingedrungen sein. In den

Behältnissen sollen sich Bargeld und Briefmarken befunden haben. Der

entstandene Schaden wurde mit über 20 000 Euro angegeben.

Ermittlungen wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls wurden

eingeleitet. Beamte des Revierkriminaldienstes Dessau- Roßlau sicherten am

Tatort Spuren.

 

Verkehrsgeschehen

 

Rückwärts gegen Audi

Am 14.05.2012 gegen 08:30 Uhr kam

es zu einem Verkehrsunfall in der Isarstraße.

Der 70-jährige Fahrer eines PKW Citroen befährt die Isarstraße aus Richtung Am

Burgwall kommend, in Richtung Elballee. In Höhe der Haus-Nr.60 will er

rückwärts fahrend in eine Parklücke einparken. Dabei stößt er gegen das hinter

ihm wartende Fahrzeug einer 50-jährigen PKW Audi Fahrerin. Der Sachschaden

beläuft sich auf ca. 1.000,-?.

 

Audi gegen Straßenbahn

Sachschaden in Höhe von ca. 6.000,-? entstand bei einem Verkehrsunfall der

sich am 14.05.2012 gegen 09:17 Uhr in der Junkerstraße ereignete.

Der 39-jährige Fahrer eines PKW Audi befährt die Junkersstraße aus Richtung

Köthener Straße kommend, in Richtung Altener Straße. In Höhe des

Berufsschulzentrums übersieht er das Lichtzeichen der Lichtsignalanlage und

befährt den schienengleichen Übergang. Dabei stößt er mit der bevorrechtigten

Straßenbahn zusammen. Diese befährt die ÖPNV-Spur aus Richtung Alten kommend,

in Richtung Zentrum.

 

Parkplatzunfall I

Zu einem Parkplatzunfall kam es am 14.05.2012 gegen 12:50 Uhr.

Der 32-jährige Fahrer eines PKW BMW parkt rückwärts fahrend auf dem Heideplatz

aus. Dabei stößt er gegen den hinter ihm parkenden PKW Honda eines 41 Jährigen.

Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 1.000,-?.

 

Parkplatzunfall II

In der Mariannenstraße kam es am 14.05.2012 gegen 19:06 Uhr zu einem

Verkehrsunfall.

Der 42-jährige Fahrer eines PKW Renault streift beim Ausparken den neben ihm

parkenden PKW Saab eines 31 Jährigen. Der Sachschaden beläuft sich auf ca.

150,-?.

 

Neue Technik ? Böse Falle

Elektrofahrräder sind auf dem Vormarsch. Einige dieser Fahrräder

unterliegen besonderen Bestimmungen. Wer die Absicht hat, ein derartiges

Fahrzeug zu erwerben, sollte sich ausführlich informieren. Ein aktueller Anlass

zeigt, dass man schnell gegen geltendes Recht verstoßen kann.

Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde am 13.05.2012 gegen 10:05 Uhr eine

59-jährige Mofafahrerin ohne Pflichtversicherung festgestellt. Sie befuhr den

Gehweg des Albrechtsplatzes in Richtung Kavalierstraße. Daraufhin wurde sie

einer Kontrolle unterzogen. Da sie das Fahrzeug als Elektrofahrrad gekauft hat,

war ihr nicht bekannt, dass es sich hierbei bereits um ein Mofa handelt und

eine Versicherung abgeschlossen werden muss. Ihr Fahrzeug erreicht eine

maximale Leistung von 300 Watt und hat die versicherungsfreie Leistung um 50

Watt überschritten. Aufgrund der fehlenden Versicherung wird nun wegen

Verstoßes des Pflichtversicherungsgesetzes gegen sie ermittelt.

Ferner weist die Polizei darauf hin, dass die Benutzung des Radweges für Mofas

nur erlaubt ist, wenn dieses mittels Zusatzschild ?Mofa? ausgeschildert ist.

Des Weiteren müssen alle Nutzer der ?Speed-Pedelec? oder ?E-Bikes? eine

Mofaprüfbescheinigung oder eine Fahrerlaubnis für Mofa besitzen, wenn sie nach

dem 01.04.1965 geboren sind.

Zulassungsfrei sind Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelac), sofern die

Motor-Dauerleistung nicht über 250 Watt hinausgeht, die Motorunterstützung sich

mit zunehmender Geschwindigkeit verringert und bei maximal 25 km/h abriegelt.

 

 

 

 

 

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Tel: (0340) 2503-0

Fax: (0340) 2503-210

Mail:

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