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Die Polizeiinspektion Stendal ist für den nördlichen Bereich Sachsen-Anhalts zuständig. Mit ca. 680 Mitarbeitern sind wir auf einer Fläche von 6293 km² in den Landkreisen Stendal, Salzwedel und Jerichower Land für die Sicherheit von 285.675 Bürgerinnen und Bürger, die in der Region leben, im Einsatz.
Die Polizeiinspektion Stendal hat ihren Sitz in der Hansestadt Stendal. Hier befindet sich auch die Einsatzleitstelle, in der die Einsätze im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion koordiniert werden.
Zur Polizeiinspektion Stendal gehören das Polizeirevier Stendal mit dem Revierkommissariat Osterburg und der Außenstelle Havelberg, das Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel mit dem Revierkommissariat Gardelegen und der Außenstelle Klötze sowie das Polizeirevier Jerichower Land mit dem Revierkommissariat Genthin und einer Außenstelle in Gommern.
Ihr Dietmar Schellbach
Direktor in Vertretung der PI Stendal
Polizeireviere
Wir brauchen Verstärkung!
Polizeimeldungen
Polizeimeldungen Polizeirevier Jerichower Land
Berichtszeitraum 29.09.-30.09.2026
30.09.2026, Burg – 255/2026
- Polizeirevier Jerichower Land
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Auffahrunfall – zwei Kinder leicht verletzt" "Verkehrsunfall mit drei leicht verletzten Personen" "Pkw ohne Versicherungsschutz festgestellt"
Auffahrunfall – zwei Kinder leicht verletzt
B 1 zwischen Detershagen und Burg, 29.09.2026, 16:14 Uhr
Am Dienstagnachmittag ereignete sich auf der B 1 zwischen Detershagen und Burg, etwa 300 Meter vor dem Ortseingang Burg, ein Verkehrsunfall mit zwei leicht verletzten Kindern. Nach bisherigen Erkenntnissen kam der Verkehr aufgrund der Lichtzeichenanlage im Bereich Magdeburger Chaussee/Zibbeklebener Straße ins Stocken. Eine 34-jährige slowakische Fahrzeugführerin bemerkte einen vor ihr verkehrsbedingt stehenden Pkw zu spät. Trotz eingeleiteter Gefahrenbremsung konnte sie einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern und fuhr auf das Fahrzeug auf. Durch den Zusammenstoß erlitten zwei auf der Rückbank befindliche Kinder, 5 und 7 Jahre alt, leichte Verletzungen. Sie wurden in Begleitung ihrer Mutter mit einem Rettungswagen zur weiteren Untersuchung in Krankenhaus gebracht. Beide Fahrzeuge waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Zwei Ersthelfer hielten unmittelbar nach dem Unfall an und leisteten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Hilfe.
(Foto: Polizei)
Verkehrsunfall mit drei leicht verletzten Personen
B 1 zwischen Schermen und Detershagen, 29.09.2026, 16:53 Uhr
Auf der B 1 ereignete sich etwa 200 Meter vor der Abfahrt Detershagen ein Verkehrsunfall mit zwei leicht verletzten Personen. Aufgrund eines vorausliegenden Unfalles hatte sich ein Stau gebildet. Eine Fahrzeugführerin musste ihr Fahrzeug verkehrsbedingt abbremsen. Der nachfolgende Fahrzeugführer bemerkte dies zu spät und fuhr auf das vorausfahrende Fahrzeug auf. Durch den Zusammenstoß wurde das vorausfahrende Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn geschleudert und kam anschließend im Straßengraben zum Stehen. Auch das auffahrende Fahrzeug kam im Graben zum Stillstand. Drei Personen wurden hierbei leichtverletzt. Der Fahrzeugführer wurde vor Ort ambulant durch den Rettungsdienst behandelt. Die Fahrerin des vorausfahrenden Pkw sowie eine weitere Fahrzeuginsassin wurden zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Beide Fahrzeuge mussten nach dem Unfall abgeschleppt werden.
Pkw ohne Versicherungsschutz festgestellt
Jerichow, Leninstraße, 29.09.2026, 23:57 Uhr
Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten Polizeibeamte auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz in Jerichow einen Pkw ohne angebrachte Kennzeichen fest. Eine Überprüfung ergab, dass das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt war und kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Der Abstellort und das Fahrzeug wurden durch die Polizei dokumentiert. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz aufgenommen.
Hinweis der Polizei:
Abgemeldete Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen oder anderen dem öffentlichen Verkehr zugänglichen Flächen abgestellt werden. Hierzu zählen auch öffentlich zugängliche Parkplätze. Fahrzeuge ohne Zulassung sollten ausschließlich auf einem privaten, nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Grundstück abgestellt werden.
Fahrzeughalter sollten zudem beachten, dass für ein nicht zugelassenes Fahrzeug regelmäßig kein Versicherungsschutz für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr besteht. Vor dem Abstellen sollte daher geprüft werden, ob die genutzte Fläche tatsächlich privat und nicht öffentlich zugänglich ist.
Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: bpa.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de
