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Die Polizeiinspektion Stendal ist für den nördlichen Bereich Sachsen-Anhalts zuständig. Mit ca. 680 Mitarbeitern sind wir auf einer Fläche von 6293 km² in den Landkreisen Stendal, Salzwedel und Jerichower Land für die Sicherheit von 285.675 Bürgerinnen und Bürger, die in der Region leben, im Einsatz.
Die Polizeiinspektion Stendal, unter Leitung von Polizeidirektor Andreas Krautwald, hat ihren Sitz in der Hansestadt Stendal. Hier befindet sich auch die Einsatzleitstelle, in der die Einsätze im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion koordiniert werden.
Zur Polizeiinspektion Stendal gehören das Polizeirevier Stendal mit dem Revierkommissariat Osterburg und der Außenstelle Havelberg, das Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel mit dem Revierkommissariat Gardelegen und der Außenstelle Klötze sowie das Polizeirevier Jerichower Land mit dem Revierkommissariat Genthin und einer Außenstelle in Gommern.
Ihr Andreas Krautwald
Direktor der PI Stendal
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Berichtszeitraum 27.09.2022
27.09.2022, Stendal – 20/2022
- Polizeiinspektion Stendal
Nr. 20 / 2022 27.09.2022
In der Polizeiinspektion Stendal wurden insgesamt 4 Verfahren wegen des Verdachts der Unterschlagung und der Bestechlichkeit gegen 2 Polizeibeamte des Polizeireviers Altmarkkreis Salzwedel geführt. Die beiden Beamten sollen laut dem Tatvorwurf im Juni 2022 fällige Verwarngelder bei Verkehrskontrollen in der Ortslage Gardelegen in Bar entgegengenommen und nicht an die Landeskasse abgeführt haben.
Die unterschlagengen Gelder in den vorliegenden Fällen liegen nach derzeitigem Ermittlungsstand im mittleren zweistelligen Bereich je Tat. Zwei der Verfahren wurden mittlerweile abgeschlossen. Hierbei wurde gegen einen Beamten ein Strafbefehl beantragt. Gegen den zweiten Beamten ist das Strafverfahren eingestellt worden.
Zu den strafrechtlichen Ermittlungen wurden gegen die beiden Beamten auch disziplinarrechtliche Verfahren eingeleitet. Beiden ist das Führen der Dienstgeschäfte untersagt worden. Zudem wurden die Dienstbezüge des einen Beamten teilweise einbehalten. Es wird im Moment geprüft, ob weitere Disziplinarmaßnahmen ausgesprochen werden.
Bei Verkehrskontrollen werden Verwarngelder grundsätzlich bargeldlos entrichtet. Die Beamten führen zu diesen Zwecken sogenannte EC-Cash Geräte bei sich. Mit diesen können Betroffene das Verwarngeld vor Ort sofort mit ihrer Geldkarte bezahlen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich den Bescheid über die Bußgeldstelle mit einer Zahlungsaufforderung zusenden zu lassen. Ausnahmen bestehen bei der Zahlung von Sicherheitsleistungen. Bargeldzahlungen werden in jedem Fall nachvollziehbar quittiert.