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Polizeirevier Jerichower Land

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stendal und des Polizeireviers Jerichower Land

Vollstreckung Durchsuchungsbeschluss

20.06.2022, Burg – 153/PRev JL

  • Polizeirevier Jerichower Land

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Genthin OT Parchen, Steinstraße, 16.06.2022

Umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stendal und des Polizeireviers Jerichower Land gegen eine 44-jährige führten am 16.06.2022 zu einem Polizeieinsatz in Parchen. Hierbei wurde ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Stendal aufgrund eines vorliegenden Ermittlungsverfahrens wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nichtgeringer Menge vollstreckt. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahme konnten bei der Beschuldigten mehrere Kilogramm Marihuana, Amphetamine und weitere Betäubungsmittel sowie eine größere Summe Bargeld aufgefunden und sichergestellt werden. An der Durchsuchung an drei verschiedenen Durchsuchungsorten in Genthin und Parchen waren neben der Staatsanwaltschaft Stendal insgesamt mehr als 70 Beamte der Landesbereitschaftspolizei, des LKA Sachsen-Anhalt, der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau, des Zentralen Kriminaldienstes und Zentralen Einsatzdienstes der Polizeiinspektion Stendal sowie des Polizeireviers Jerichower Land beteiligt. Die 44-jährige wurde vorläufig festgenommen und am 17.06.2022 der zuständigen Haftrichterin vorgeführt. Durch diese wurde Haftbefehl erlassen. Die Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Ein im Zuge der Durchsuchung ebenfalls vorläufig festgenommener 22-jähriger Deutscher wurde nach Abschluss der Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.

 

Sturm, PHK

 

Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

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