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Polizeirevier Magdeburg

MD- Gefährlicher Eingriff in den
Straßenverkehr

19.10.2008, Magdeburg – 472

  • Polizeirevier Magdeburg

 

 

 

 

 

Polizeirevier Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 472/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeirevier Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 472/08

 

 

 

Magdeburg, den 19. Oktober 2008

 

 

 

MD- Gefährlicher Eingriff in den

Straßenverkehr

 

 

 

Am

gestrigen Samstag gegen 12:15 Uhr wurde die Polizei durch einen Zeugen über

eine Trunkenheitsfahrt im Bereich Magdeburg Nord informiert. Die eingesetzten

Beamten konnten kurze Zeit später das betroffene Fahrzeug, dessen Fahrer gerade

im Begriff war sein Fahrzeug abzuparken, in der Moritzstraße feststellen.

Nachdem der Fahrzeugführer die Beamten wahrnahm, flüchtete dieser mit seinem

PKW, wobei er zwei Verkehrsunfälle verursachte. In der Ritterstraße kam der

Fahrzeugführer mit seinem PKW Daimler auf die Gegenfahrbahn ab und streifte

einen abgeparkten PKW Opel. Anschließend überquerte er die Lübecker Straße und

fuhr in die Bremer Straße, wo er eine 20- jährige Frau mit Kinderwagen, welche

gerade die Straße überquerte, erfasste. Seine Fahrt unterbrach der Fahrer in

der Nicolaistraße, wo er seine Flucht zu Fuß fortsetzte. Dabei lief er einer

Funkstreifenwagenbesatzung, welche gerade einen Einbruch in der Hospitalstraße

aufnahm, in die Arme und wurde vorläufig festgenommen, wobei er erheblichen

Widerstand leistete und zwei Beamte leicht verletzte. Beide wurden ambulant

behandelt.

 

Die

20-Jährige, eine Freundin der Mutter des Kindes, erlitt eine

Oberschenkelfraktur und wurde stationär im Krankenhaus aufgenommen. Das

1-jährige Mädchen wurde mit einem Hämatom am Kopf ebenfalls stationär zur

Beobachtung im Krankenhaus aufgenommen.

 

Der

30-jährige Magdeburger stand erheblich unter Drogeneinfluss. Eine Blutentnahme

wurde angeordnet.  Der PKW Daimler, ein Mietfahrzeug, wurde sichergestellt. 

Der entstandene Gesamtsachschaden beträgt ca. 7.000 Euro. Die weiteren

Ermittlungen ergaben, dass der 30-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis

ist. Diese wurde ihm bereits im Jahr 2004 gerichtlich entzogen. Weiterhin lag

gegen den 30-Jährigen ein Haftbefehl von 4 Jahren und 6 Monaten wegen diverser

Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Nach Abschluss der polizeilichen

Maßnahmen wurde 30-Jährige in die Justizvollzugsanstalt Magdeburg verbracht.

(ng)

 

 

 

 

 

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